Gütesicherung Insektenbekämpfung |
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Der Hausbock gilt als gefährlicher Schädling des verbauten Holzes. Er ist weit verbreitet und seine Ausbreitung wird durch die heutige Bauweise unterstützt. Bedingt durch unsachgemäß ausgeführte Wärmedämm-Maßnahmen finden auch der Holzwurm (Gewöhnlicher oder Gemeiner Nagekäfer) und weitere Vertreter dieser Familie zunehmend günstige Lebensbedingungen vor und sind immer häufiger Anlass für Bekämpfungsmaßnahmen. Diese Insekten haben in der Natur die Aufgabe, abgestorbenes Holz zu zerstören und dem natürlichen Kreislauf zuzuführen. Sobald sie vergleichbare Bedingungen an Bauholz vorfinden, muss mit Befall gerechnet werden. Somit ist eine latente Gefahr für die verbaute Holzsubstanz über viele Jahrzehnte vorhanden. Die Bekämpfung dieser Insekten erfordert vom Fachbetrieb Erfahrung, Sorgfalt und eine sachgerechte Ausrüstung. Wenn Sie sich unsicher sind, was zur Bekämpfung des Befalls in Ihren Hölzern erforderlich ist oder wenn Sie wissen wollen, ob eine durchgeführte Sanierung auch sinnvoll und umfassend war, dann sprechen Sie uns an. Unter der Mitwirkung des HÜV ist in der neuen Holzschutznorm DIN 68 800 Teil 4 aufgenommen worden, dass in Zukunft alle Bekämpfungsmaßnahmen von einem Sachverständigen nach Abschluss der Arbeiten zu überprüfen sind. Damit soll sicher gestellt werden, dass alles unternommen wurde, um den Befall endgültig zum Erliegen zu bringen. Das dient dem Schutz bes Betroffenen. Wir können Ihnen unabhängige Sachverständige für die erforderliche Untersuchung vor der Sanierung vermitteln und wir haben eine Gütesicherung erarbeitet, die es uns ermöglicht, anhand von Fragen an den Bauherrn und den Verarbeiter die Bekämpfungsmaßnahme auf Vollständigkeit zu überprüfen. Damit ist es möglich, kostengünstig eine solche Gütesicherung durchzuführen. |
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